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Einreichung Arbeitsmedizinische Vorsorge

Liebe Studierende,

nutzen Sie diese Möglichkeit zur Einreichung von Nachweisen bitte ausschließlich, wenn Sie Ihre Nachweise bisher noch nicht anderweitig eingereicht haben. Den nächsten einzureichenden Nachweis erhalten Sie erst nach Ihrem nächsten Vorsorgetermin.

Wiederholtes Einreichen bereits vorliegender Nachweise erschwert unseren Mitarbeitern deren Erfassung.

Besten Dank.

 

 

In dieser Umfrage sind 12 Fragen enthalten.

Sehr geehrte Studierende des Fachbereichs Universitätsmedizin Mainz,

im Sinne des betrieblichen Gesundheitsschutzes und des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit sind Arbeitnehmer verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsarzt durchzuführen (§ 4 ArbMedVV). Die Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß BioStoffV und ArbmedVV ist auch für Studierende Pflicht und wird mehrmals während Ihres Studiums durchgeführt (§ 2 Abs. 9 S. 2 Nr. 2 BioStoffV). Der Arbeitgeber ist zur Kontrolle sowie Aufbewahrung der Gesundheitsdaten verpflichtet (§ 3 Abs. 4 ArbMedVV).

Die Universitätsmedizin Mainz möchte diesen Kontrollpflichten nachkommen und bietet den Studierenden die Möglichkeit, ihre Nachweise mithilfe der vorliegenden Weboberfläche schnell und einfach zu erfassen.

Wir garantieren dabei jederzeit die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmung. Ihre personenbezogenen Daten werden jederzeit vertraulich behandelt.

Ihre persönlichen Daten sind in keinem Moment öffentlich zugänglich. Der Zugriff auf Ihre persönlichen Informationen liegt ausschließlich bei autorisiertem Personal der Universitätsmedizin Mainz, konkret ihrer Leitung und autorisierten Mitarbeitenden des SC7.

Gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informieren wir Sie im Folgenden über Ihre Rechte in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

I. Art der Daten

Neben der Erfassung Ihrer Matrikelnummer und Ihrer universitätsinternen Mailadresse werden im Rahmen der Datenverarbeitung alle Daten verarbeitet, die in dem von Ihnen vorgelegten Nachweis-Dokument hinterlegt wurden. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO bzw. um besondere Kategorien von personenbezogenen Daten in Form von Gesundheitsdaten nach Art. 4 Nr. 15 DS-GVO.

Die Universitätsmedizin Mainz hat im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen ausschließlich ein berechtigtes Interesse an der Erhebung der folgenden Daten, die für eine folgende Auswertung datensparsam erhoben und gespeichert werden:

  • Nachname
  • Vorname
  • Matrikelnummer
  • studentische E-Mailadresse
  • nächster Termin
  • Nachweisdokument arbeitsmedizinische Vorsorge

 

Alle Daten werden temporär im Rahmen des Auslesens des Zertifikats verarbeitet und mit Wegfallen des Verarbeitungszwecks wieder gelöscht.

Daneben werden im Rahmen eines Zugriffs auf unser Angebot temporär folgende Angaben erfasst:

  • IP-Adresse des Endgeräts, von dem die Anfrage abgeschickt wurde inkl. Browser-Informationen (genutzter Web-Browser) sowie Betriebssystem und Spracheinstellung
  • Angaben über den genutzten Serverdienst
  • Protokollversion
  • Name der abgerufenen Route / API
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Ihre für die Anmeldung genutzte @students.uni-mainz.de E-Mailadresse

 

 

II. Verarbeitungszweck

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum oben beschriebenen Erfassungszweck. Eine Verarbeitung Ihrer Daten über diesen Zweck hinaus findet nicht statt.

 

 

III. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die von Ihnen im Rahmen der oben benannten Erfassung verarbeiteten personenbezogenen Daten ist:

§ 3 ArbMedVV

sowie § 4 BioStoffV

sowie Ihre Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 und Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO

 

 

IV. Empfänger/Kategorien von Empfängern

a) Ihre im Rahmen der Erfassung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden ausschließlich an die nach Vorsorgeverordnung zuständige Behörde sowie den Betriebs- oder Personalrat weitergegeben (vgl. ArbMedVV § 8 Abs. 2).

b) Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet ausschließlich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen an die zuständige Behörde statt, sofern diese durch die Behörde angeordnet wird (vgl. ArbMedVV § 3 Abs. 4).

 

 

V. Speicherdauer und Löschung

Die Angaben werden bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufbewahrt und anschließend gelöscht, es sei denn, dass Rechtsvorschriften oder die nach § 9 Abs. 4 bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen (vgl. § 3 Abs. 4 ArbMedVV). Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben ausgehändigt. § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt.

 

VI. Betroffenenrechte

Bezüglich Ihrer Daten haben Sie folgende Rechte:

Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO:

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen für welchen Zweck durch uns verarbeitet werden.

Recht auf Berichtigung nach Artikel 16, 19 DS-GVO:

Sie haben das Recht, Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten berichtigen zu lassen. Das Recht auf Berichtigung kann im Sinne des § 27 Abs. 2 BDSG eingeschränkt werden.

Recht auf Löschung nach Artikel 17, 19 DS-GVO:

Sie haben das Recht, die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18, 19 DS-GVO:

Sie haben das Recht, die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten einzuschränken. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung kann ebenfalls im Sinne des § 27 Abs. 2 BDSG eingeschränkt werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO:

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen für die Studie bereitgestellt haben, zu erhalten. Damit können Sie beantragen, dass diese Daten entweder Ihnen oder, soweit technisch möglich, einer anderen von Ihnen benannten Stelle übermittelt werden.

Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO:

Sie haben das Recht, gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das Recht kann im Sinne des § 27 Abs. 2 BDSG eingeschränkt werden.

 

VII. Automatisierte Entscheidungsfindung

Ihre personenbezogenen Daten sind nicht Gegenstand von Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung basieren (z.B. Profiling).

 

VIII. Folgen der Nichtbereitstellung

Die Universitätsmedizin ist gesetzlich dazu verpflichtet, die arbeitsmedizinische Vorsorge für die Studierenden zu veranlassen (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV). Es ist für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen zwingend erforderlich, dass Sie dieses Angebot wahrnehmen und Ihre personenbezogenen Daten bereitstellen. Die Folge der Nichtbereitstellung ist, dass Sie zum Stichtag der Meldungen von Lehrveranstaltungen ausgeschlossen werden.

 

IX. Verantwortlicher

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist rechtlich verantwortlich:

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

vertreten durch den Vorstand

Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz

Telefon: 06131 17-0

Webseite: http://www.unimedizin-mainz.de/

 

Ihnen steht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Ihrer Wahl zu. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Universitätsmedizin Mainz ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz:

Postfach 30 40, 55020 Mainz

Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz

Tel.: +49 (0) 6131 208-2449

Fax: +49 (0) 6131 208-2497

Email: poststelle@datenschutz.rlp.de

https://www.datenschutz.rlp.de

 

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Universitätsmedizin Mainz:

Langenbeckstraße 1

55131 Mainz

Tel.: 06131/17-0

Email: datenschutz@unimedizin-mainz.de

 

 

Kontaktinformationen

Bei Rückfragen oder bei der Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Ressort Forschung und Lehre

06131-17-9713