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Online-Befragung zu Grenzüberschreitungen, persönlichen Verletzungen und Machtmissbrauch am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Mainz

Warum führt das Institut für Erziehungswissenschaft (IfE) diese Online-Befragung durch?

Die folgende Befragung wird im Rahmen der Entwicklung eines Schutzkonzepts am Institut für Erziehungswissenschaft (IfE) der JGU Mainz durchgeführt. Das Schutzkonzept hat das Ziel, die Beteiligten des Instituts vor persönlichen Verletzungen zu schützen, und sie in ihren Rechten zu stärken.

Schutzkonzepte werden in den letzten Jahren in der pädagogischen Praxis intensiv diskutiert, eingefordert und umgesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde die AG Schutzkonzept am IfE unter Beteiligung von Studierenden, studentischen, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sowie Professor*innen eingerichtet, um sich dieser Aufgabe auch an Universitäten zu stellen. 

Uns ist es besonders wichtig, das Schutzkonzept an den konkreten Erfahrungen und Bedürfnissen aller Beteiligten am IfE ausrichten zu können. Deswegen führen wir diese Befragung durch. Sie richtet sich an alle Mitarbeiter*innen und Studierende des IfEs und beinhaltet insbesondere die folgenden beiden Fragenkomplexe:

  1. Welche Ungleichbehandlungen und welche Verletzungen von Rechten und persönlichen Grenzen haben Sie am IfE erfahren oder beobachtet?

  2. Welche Maßnahmen wünschen Sie sich, um Grenzverletzungen am IfE vorzubeugen oder bei deren Eintreten zur Aufklärung beizutragen? Wie kann das IfE Betroffenen entsprechende Unterstützungen anbieten?

Die Ergebnisse der Befragung bilden eine entscheidende Grundlage für die Erarbeitung des Schutzkonzepts.

Was sind Grenzverletzungen?

Grenzverletzungen können ganz verschiedene Formen annehmen. Dazu gehören jegliche Handlungen und Vorkommnisse, welche die persönlichen Grenzen von Individuen oder Gruppen überschreiten und das Wohlbefinden und die psychische und physische Integrität der betroffenen Person(en) (schwerwiegend) beeinträchtigen können. Hierzu zählen beispielsweise Belästigung, Erniedrigung, Mobbing, Diskriminierung, (sexualisierte, physische, psychische) Gewalt, (verbale) Übergriffe, Verletzung persönlicher Rechte und andere Unrechtserfahrungen. 

Grenzverletzungen können sowohl von Einzelpersonen ausgehen als auch durch die Struktur einer Institution oder Organisation bedingt sein. Durch Strukturen bedingte Grenzverletzungen werden insbesondere dann wahrscheinlicher, wenn die Institution oder Organisation durch Interaktionsstrukturen und Abhängigkeitsbeziehungen geprägt ist, die sich durch Macht- und Hierarchieunterschiede kennzeichnen. Sie sind damit anfälliger für Machtmissbrauch.

In der Befragung werden unterschiedliche Grenzverletzungen aufgelistet. Bitte zögern Sie nicht, weitere zu benennen.


Hinweis: Sie haben bei jeder Frage die Möglichkeit, „Möchte ich nicht angeben“ auszuwählen oder die Frage zu überspringen.

Bitte nehmen Sie sich 10-15 Minuten Zeit, um an der Umfrage teilzunehmen.

Bei Fragen können Sie sich gerne und jederzeit an schutz.erziehungswissenschaft@uni-mainz.de wenden. Auch über Anmerkungen und Anregungen freuen wir uns!

Herzlichen Dank

Katrin Gabriel-Busse, Anna Hofmeister, Julia König, Cornelia Schweppe, Constantin Wagner, Nikola Zelinska im Namen der AG Schutzkonzept des IfE

 

Danksagung:
Dieser Fragebogen wurde auf Basis eines Fragebogens von Prof. Dr. Mechthild Wolff und M.A. Steffi Engelhardt der Hochschule Landshut erstellt. Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich für die Zurverfügungstellung.

 

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten findet die Befragung anonym statt. Persönliche Daten werden nicht erhoben. Dies verhindert, dass Antworten einzelnen Personen zugeordnet werden können. Die Aufdeckung der Identität der teilnehmenden Personen ist ausdrücklich nicht erwünscht und für das Vorhaben irrelevant. Daten werden daher nur in zusammengefasster Form (Ergebnisdarstellung) weitergegeben. Selbstverständlich werden die Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich verarbeitet.

Die von Ihnen angegebenen Daten werden gespeichert und nach Ablauf einer Speicherfrist von 12 Monaten nach Projektende vernichtet.